Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Urlaubsabgeltung - Arbeitslohn
Urlaubsabgeltung - Arbeitslohn
A. Erläuterung
Entschädigungen, die für nicht gewährten Urlaub gezahlt werden, sind Arbeitslohn.
B. Rechtsgrundlage
→R 19.3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LStR