Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Lohnzuschlag - Arbeitslohn
Lohnzuschlag - Arbeitslohn
A. Erläuterung
(1) Insbesondere folgende Lohnzuschläge sind steuerpflichtiger Arbeitslohn:
- 1.
Mehrarbeitszuschlag,
- 2.
- 3.
- 4.
- 5.
Gefahrenzuschlag und
- 6.
(2) Abweichendes gilt für Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden. Insoweit kommt ggf. eine Steuerfreiheit gem. § 3b EStG in Betracht.
B. Rechtsgrundlage
→R 19.3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LStR
C. Weiterführende Hinweise
→Bedienungszuschlag betr. Arbeitslohn
→Feiertagszuschlag betr. Einkommensteuerfreie Einnahmen
→Lohnzuschlag betr. Einkommensteuerfreie Einnahmen