Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Jubiläumszuwendung - Arbeitslohn
Jubiläumszuwendung - Arbeitslohn
A. Erläuterung
(1) Jubiläumszuwendungen gehören als einmalige Arbeitslohnzahlungen, die neben dem laufenden Arbeitslohn gezahlt werden, zu den sonstigen Bezügen.
(2) Jubiläumsbezüge sind in der Regel Bezüge für mehrere Kalenderjahre, da sie als Belohnung der Treue für die gesamte Dienstzeit gezahlt werden. Für die Art der Besteuerung als sonstige Bezüge ist es unerheblich, ob es das 10-, 20-jährige oder irgendein anderes Jubiläum ist. Die Zahlung muss auch nicht im zeitlichen Zusammenhang mit dem Jubiläum gezahlt werden, wenn nachweisbar ist, dass die Zahlung für das Jubiläum geleistet wurde. Beispielsweise könnten alle Jubiläumszuwendungen des Jahres bei einer Sommerfeier im August gezahlt werden, auch wenn ein Begünstigter das Jubiläum erst im Dezember hat. Auch dies sind Bezüge für mehrere Kalenderjahre.
B. Rechtsgrundlage
→R 39b.2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 LStR