Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Gehaltsumwandlung (Reisekosten)
Gehaltsumwandlung (Reisekosten)
A. Erläuterung
Im Zusammenhang mit der Erstattung von Reisekosten können Vergütungen auch dann den einkommensteuerfreien Einnahmen zugerechnet werden, wenn der Arbeitgeber die Vergütungen aus umgewandeltem Arbeitslohn zahlt. Voraussetzung ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Lohnumwandlung vor der Entstehung des Vergütungsanspruchs vereinbaren.