Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Erziehungsbeihilfe - Einkommensteuerfreie Einnahmen
Erziehungsbeihilfe - Einkommensteuerfreie Einnahmen
A. Erläuterung
(1) Zu den steuerfreien Erziehungsbeihilfen gehören die Leistungen nach dem BAföG.
(2) Zum Arbeitslohn gehören die Unterhaltszuschüsse an Beamte im Vorbereitungsdienst, die zur Sicherstellung von Nachwuchskräften gezahlten Studienbeihilfen und die für die Fertigung einer Habilitationsschrift gewährten Beihilfen.
B. Rechtsgrundlage
→§ 3 Nr. 11 EStG
→H 3.11 LStH
C. Rechtsprechung
→BFH vom 4.5.1972 (BStBl II S. 566)
→BFH vom 12.8.1983 (BStBl II S. 718)