Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Durchlaufende Gelder - Einkommensteuerfreie Einnahmen
Durchlaufende Gelder - Einkommensteuerfreie Einnahmen
A. Erläuterung
(1) Die Beträge, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält, um sie für ihn auszugeben (durchlaufende Gelder), sind einkommensteuerfreie Einnahmen.
(2) Durchlaufende Gelder liegen vor, wenn
- 1.
der Arbeitnehmer die Ausgaben für Rechnung des Arbeitgebers macht, wobei es gleichgültig ist, ob das im Namen des Arbeitgebers oder im eigenen Namen geschieht, und
- 2.
über die Ausgaben im Einzelnen abgerechnet wird.
Dabei sind die Ausgaben des Arbeitnehmers bei ihm so zu beurteilen, als hätte der Arbeitgeber sie selbst getätigt. Die Steuerfreiheit ist hiernach stets dann ausgeschlossen, wenn die Ausgaben durch das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlasst sind.
C. Weiterführende Hinweise
→Dienstliche Veranlassung betr. Vereinnahmung/Verausgabung
→Pauschaler Auslagenersatz