Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Beiträge (Lohnausgleichskasse) - Arbeitslohn
Beiträge (Lohnausgleichskasse) - Arbeitslohn
A. Erläuterung
Beiträge des Arbeitgebers zu den Lohnausgleichskassen im Baugewerbe sind kein Arbeitslohn.
B. Materialien
→BFH vom 24.11.1959 (BB 1960 S. 1055)