Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Auslagenersatz - Einkommensteuerfreie Einnahmen
Auslagenersatz - Einkommensteuerfreie Einnahmen
A. Erläuterung
(1) Die Beträge, durch die Auslagen des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber ersetzt werden (Auslagenersatz), sind einkommensteuerfreie Einnahmen.
(2) Auslagenersatz liegt vor, wenn
- 1.
der Arbeitnehmer die Ausgaben für Rechnung des Arbeitgebers macht, wobei es gleichgültig ist, ob das im Namen des Arbeitgebers oder im eigenen Namen geschieht, und
- 2.
über die Ausgaben im Einzelnen abgerechnet wird.
Dabei sind die Ausgaben des Arbeitnehmers bei ihm so zu beurteilen, als hätte der Arbeitgeber sie selbst getätigt. Die Steuerfreiheit ist hiernach stets dann ausgeschlossen, wenn die Ausgaben durch das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlasst sind.
C. Weiterführende Hinweise
→Garagenmiete betr. Einkommensteuerfreie Einnahmen
→Gebührenersatz betr. Einkommensteuerfreie Einnahmen
→Pauschaler Auslagenersatz
→Reparaturkostenersatz betr. Einkommensteuerfreie Einnahmen