Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Pauschale Zahlungen (Beratung/Betreuung) - Arbeitslohn
Pauschale Zahlungen (Beratung/Betreuung) - Arbeitslohn
A. Erläuterung
Pauschale Zahlungen des Arbeitgebers an ein Dienstleistungsunternehmen, das sich verpflichtet, alle Arbeitnehmer des Auftraggebers kostenlos in persönlichen und sozialen Angelegenheiten zu beraten und zu betreuen (beispielsweise durch die Übernahme der Vermittlung von Betreuungspersonen für Familienangehörige), sind kein Arbeitslohn.
B. Rechtsgrundlage
→R 19.3 Abs. 2 Nr. 5 LStR