Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Hinweis 13.3 EStH 2010
Hinweis 13.3 EStH 2010
Einkommensteuer-Hinweise 2010
Bundesrecht
Hinweis 13.3 EStH 2010
Baumbestand
Zur steuerlichen Behandlung des Baumbestandes >BMF vom 2.3.2010 (BStBl I S. 224)
Bewertung von Pflanzenbeständen in Baumschulen
>BMF vom 8.9.2009 (BStBl I S. 927)
Bewertung von Tieren
>BMF vom 14.11.2001 (BStBl I S. 864)
Bewertungswahlrecht
Das einmal in Anspruch genommene Wahlrecht bindet den Landwirt grundsätzlich auch für die Zukunft (>BFH vom 14.4.1988 - BStBl II S. 672 und vom 17.3.1988 - BStBl II S. 770).
Eiserne Verpachtung
Zur Gewinnermittlung bei der Verpachtung von Betrieben mit Substanzerhaltungspflicht des Pächters nach §§ 582a, 1048 BGB >BMF vom 21.2.2002 (BStBl I S. 262).
GAP-Reform
Zu den ertragsteuerlichen Folgen aus der Umsetzung der auf EU-Ebene beschlossenen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in nationales Recht >BMF vom 25.6.2008 (BStBl I S. 682) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 13.10.2008 (BStBl I S. 939)
Übergang zur Buchführung
Bei Übergang zur Buchführung haben Land- und Forstwirte ein Wahlrecht, ob sie das Vieh in der Übergangsbilanz nach § 6 Abs. 1 EStG mit einzeln ermittelten Anschaffungs-/Herstellungskosten oder mit Durchschnittswerten bewerten, wenn bis zum Zeitpunkt des Übergangs zur Buchführung der Gewinn nach Durchschnittssätzen auf Grund des § 13a EStG ermittelt (>BFH vom 1.10.1992 - BStBl 1993 II S. 284) oder geschätzt worden ist (>BFH vom 4.6.1992 - BStBl 1993 II S. 276),
Wechselt der Stpfl. zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG, nachdem er von der Gewinnermittlung nach § 13a EStG zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG übergegangen war, ist bei der Bewertung der Tiere die Bewertungsmethode zugrunde zu legen, die beim Wechsel der Gewinnermittlung zu § 4 Abs. 3 EStG angewandt wurde (>BFH vom 16.6.1994 - BStBl II S. 932).