Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Hinweis 13.1 EStH 2010
Hinweis 13.1 EStH 2010
Einkommensteuer-Hinweise 2010
Bundesrecht
Hinweis 13.1 EStH 2010
Zusammenveranlagung
Alle Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind vor Berücksichtigung des Freibetrags nach § 13 Abs. 3 EStG zusammenzurechnen (>BFH vom 25.2.1988 - BStBl II S. 827).