Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Hinweis 10.3 EStH 2010
Hinweis 10.3 EStH 2010
Einkommensteuer-Hinweise 2010
Bundesrecht
Hinweis 10.3 EStH 2010
Ablösung eines Nießbrauchs oder eines anderen Nutzungsrechts
>BMF vom 11.3.2010 (BStBl I S. 227), Rz. 24 f., und vom 24.7.1998 (BStBl I S. 914), Tz. 55-67.
Altenteilsleistung
Der Wert unbarer Altenteilsleistungen ist nach § 1 Abs. 1 SvEV vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3385) in der für den jeweiligen VZ geltenden Fassung zu schätzen (>BFH vom 18.12.1990 - BStBl 1991 II S. 354).
Beerdigungskosten
Soweit der Vermögensübernehmer kein Erbe und vertraglich zur Übernahme der durch den Tod des letztverstorbenen Vermögensübergebers entstandenen Beerdigungskosten verpflichtet ist, kann er die durch den Tod des letztverstorbenen Vermögensübergebers entstandenen Beerdigungskosten als dauernde Last abziehen (>BFH vom 19.1.2010 - BStBl II S. 544).
Erbbauzinsen
Erbbauzinsen, die im Zusammenhang mit der Selbstnutzung einer Wohnung im eigenen Haus anfallen, können nicht als dauernde Last abgezogen werden (>BFH vom 24.10.1990 - BStBl 1991 II S. 175).
Schuldzinsen
Schuldzinsen zur Finanzierung von als Sonderausgaben abziehbaren privaten Versorgungsleistungen sind nicht als Versorgungsleistungen abziehbar (>BFH vom 14.11.2001 - BStBl 2002 II S. 413).
Vermögensübertragung im Zusammenhang mit Versorgungsleistungen
>BMF vom 11.3.2010 (BStBl I S. 227)
Versorgungsausgleich i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG
Zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Leistungen auf Grund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs >BMF vom 9.4.2010 (BStBl I S. 323).
Vorweggenommene Erbfolge
Zur ertragsteuerlichen Behandlung der vorweggenommenen Erbfolge >BMF vom 13.1.1993 (BStBl I S. 80) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 26.2.2007 (BStBl I S. 269).