Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Hinweis 6.9 EStH 2010
Hinweis 6.9 EStH 2010
Einkommensteuer-Hinweise 2010
Bundesrecht
Hinweis 6.9 EStH 2010
Bewertungsstetigkeit
Gebrauchtwagen
Keine Anwendung der sog. Lifo-Methode >BFH vom 20.6.2000 (BStBl 2001 II S. 636)
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Eine Bewertung nach der sog. Lifo-Methode entspricht nicht den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und ist deshalb auch steuerrechtlich ausgeschlossen, wenn Vorräte mit - absolut betrachtet - hohen Erwerbsaufwendungen in Frage stehen, die Anschaffungskosten ohne Weiteres identifiziert und den einzelnen Vermögensgegenständen angesichts derer individueller Merkmale ohne Schwierigkeiten zugeordnet werden können (>BFH vom 20.6.2000 - BStBl 2001 II S. 636).