Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Hinweis 6.1 EStH 2010
Hinweis 6.1 EStH 2010
Einkommensteuer-Hinweise 2010
Bundesrecht
Hinweis 6.1 EStH 2010
Anlagevermögen
Begriff >§ 247 Abs. 2 HGB
Umfang >Gliederungsschema in § 266 Abs. 2 HGB
Baumbestand
Der in einem selbständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehende Baumbestand gehört als Wirtschaftsgut zum nicht abnutzbaren Anlagevermögen eines Forstbetriebs (>BMF vom 2.3.2010 - BStBl II S. 224).
Erwerb von Wirtschaftsgütern kurz vor Betriebsveräußerung
Wirtschaftsgüter, die zum Zweck der dauerhaften Einbindung in einen bereits bestehenden Geschäftsbetrieb erworben werden, sind auch dann im Anlagevermögen auszuweisen, wenn die gesamte organisatorische Einheit (Betrieb einschließlich erworbener Wirtschaftsgüter) kurze Zeit später mit der Absicht der Weiterführung veräußert wird (>BFH vom 10.8.2005 - BStBl II S. 58).
Filme
In echter Auftragsproduktion hergestellte Filme sind immaterielle Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (>BFH vom 20.9.1995 - BStBl 1997 II S. 320).
Geschäfts- oder Firmenwert
Zur bilanzsteuerlichen Behandlung des Geschäfts- oder Firmenwerts und sog. firmenwertähnlicher Wirtschaftsgüter >BMF vom 20.11.1986 (BStBl I S. 532).
>H 5.5 (Geschäfts- oder Firmenwert/Praxiswert)
Gewerblicher Grundstückshandel
>BMF vom 26.3.2004 (BStBl I S. 434), Tz. 33
Grund und Boden eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
>BMF vom 26.3.2004 (BStBl I S. 434), Tz. 27
Halbfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden
werden als Vorräte dem Umlaufvermögen zugeordnet (>BFH 7.9.2005 - BStBl 2006 II S. 298).
Leergut in der Getränkeindustrie
ist Anlagevermögen (>BMF vom 13.6.2005 - BStBl I S. 715).
Musterhäuser
rechnen zum Anlagevermögen (>BFH vom 31.3.1977 - BStBl II S. 684).
Praxiswert/Sozietätspraxiswert
>BFH vom 24.2.1994 (BStBl II S. 590)
Rohstoff
Zum Begriff des Rohstoffs und seiner Zuordnung zum Umlauf-(Vorrats-) vermögen >BFH vom 2.12.1987 (BStBl 1988 II S. 502).
Umlaufvermögen
Umfang >Gliederungsschema in § 266 Abs. 2 HGB
Vorführ- und Dienstwagen
rechnen zum Anlagevermögen (>BFH vom 17.11.1981 - BStBl 1982 II S. 344).