Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Hinweis 4d (3) EStH 2010
Hinweis 4d (3) EStH 2010
Einkommensteuer-Hinweise 2010
Bundesrecht
Hinweis 4d (3) EStH 2010
Berechnungsbeispiel für die Zuwendung zum Deckungskapital
Deckungskapital zum 31.12.01 für die in 01 beginnenden laufenden Leistungen von jährlich 1.000 € an die männlichen Leistungsempfänger
A (63 Jahre): 12 × 1.000 € = | 12.000 € |
B (58 Jahre): 13 × 1.000 € = | 13.000 € |
25.000 € |
Der Kasse werden hiervon 01 nur 10.000 € zugewendet.
Im Wirtschaftsjahr 02 oder in späteren Wirtschaftsjahren können der Kasse für die Leistungen an diese Empfänger nach § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe a EStG insgesamt 25.000 € - 10.000 € = 15.000 € zugewendet werden.