Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Hinweis 4d (2) EStH 2010
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Einkommensteuer-Hinweise 2010
Bundesrecht
Hinweis 4d (2) EStH 2010
Lebenslänglich laufende Leistungen
Auch einmalige Kapitalleistungen einer Unterstützungskasse in geringem Umfang sind als lebenslänglich laufende Leistungen i. S. v. § 4d EStG anzusehen (>BFH vom 15.6.1994 - BStBl 1995 II S. 21).