Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Hinweis 39a.1 LStH 2011
Hinweis 39a.1 LStH 2011
Hinweise zu den Lohnsteuer-Richtlinien 2011
Bundesrecht
Hinweis 39a.1 LStH 2011
Allgemeines
Zum Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2011 und Einführung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) > BMF vom 5.10.2010 (BStBl I S. 762)
Beispiele
Umrechnung des Jahresfreibetrags
Ein monatlich entlohnter Arbeitnehmer beantragt am 2.5. die Eintragung eines Freibetrags. Es wird vom Finanzamt ein Freibetrag von 1.555 EUR festgestellt, der auf die Monate Juni bis Dezember (7 Monate) zu verteilen ist. Außer dem Jahresfreibetrag von 1.555 EUR ist ab 1.6. ein Monatsfreibetrag von 223 EUR einzutragen.
Erhöhung eines eingetragenen Freibetrags
Ein monatlich entlohnter Arbeitnehmer, auf dessen Lohnsteuerkarte 2010 mit Wirkung vom 1.1. 2010 an ein Freibetrag von 2.400 EUR (monatlich 200 EUR) vermerkt ist, macht am 10.3. 2011 weitere berücksichtigungsfähige Aufwendungen von 963 EUR für das Kalenderjahr 2011 geltend. Es ergibt sich für 2011 ein neuer Jahresfreibetrag von (2.400 EUR + 963 EUR =) 3.363 EUR, der auf der Lohnsteuerkarte 2010 zu bescheinigen ist. Für die Berechnung des neuen Monatsfreibetrags ab April 2011 ist der Jahresfreibetrag um die bei der Lohnsteuerberechnung bisher zu berücksichtigenden Monatsfreibeträge Januar bis März 2011 von (3 x 200 EUR =) 600 EUR zu kürzen. Der verbleibende Betrag von (3.363 EUR ./. 600 EUR =) 2.763 EUR ist auf die Monate April bis Dezember 2011 zu verteilen, so dass ab 1.4. 2011 ein Monatsfreibetrag von 307 EUR auf der Lohnsteuerkarte 2010 einzutragen ist. Für die abgelaufenen Lohnzahlungszeiträume Januar bis März 2011 bleibt der Monatsfreibetrag von 200 EUR unverändert.
Herabsetzung eines eingetragenen Freibetrags
Ein monatlich entlohnter Arbeitnehmer, auf dessen Lohnsteuerkarte 2010 mit Wirkung vom 1.1. 2010 an ein Freibetrag von 4.800 EUR (monatlich 400 EUR) vermerkt ist, teilt dem Finanzamt am 10.3. 2011 mit, dass sich die berücksichtigungsfähigen Aufwendungen um 975 EUR für das Kalenderjahr 2011 vermindern. Es ergibt sich ein neuer Jahresfreibetrag für 2011 von (4.800 EUR ./. 975 EUR =) 3.825 EUR, der auf der Lohnsteuerkarte 2010 zu bescheinigen ist. Für die Berechnung des neuen Monatsfreibetrags ab April 2011 ist der Jahresfreibetrag für 2011 um die bei der Lohnsteuerberechnung bisher zu berücksichtigenden Monatsfreibeträge Januar bis März 2011 von (3 x 400 EUR =) 1.200 EUR zu kürzen. Der verbleibende Betrag von (3.825 EUR ./. 1.200 EUR =) 2.625 EUR ist auf die Monate April bis Dezember 2011 zu verteilen, so dass ab 1.4. 2011 ein Monatsfreibetrag von 292 EUR auf der Lohnsteuerkarte 2010 einzutragen ist. Für die abgelaufenen Lohnzahlungszeiträume Januar bis März 2011 bleibt der Monatsfreibetrag von 400 EUR unverändert.
Freibetrag wegen haushaltsnaher Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnaher Dienstleistungen
>BMF vom 15.2.2010 (BStBl I S. 140)
Freibetrag wegen negativer Einkünfte
>R 39a.2