Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Hinweis 38.3 LStH 2011
Hinweis 38.3 LStH 2011
Hinweise zu den Lohnsteuer-Richtlinien 2011
Bundesrecht
Hinweis 38.3 LStH 2011
Arbeitgeberbegriff
Wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmerentsendung zwischen international verbundenen Unternehmen > BMF vom 14.9.2006 (BStBl I S. 532), Tz. 4.3.3
Inländischer Arbeitgeber
Auch ein im Ausland ansässiger Arbeitgeber, der im Inland eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat, ist nach § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG inländischer Arbeitgeber (>BFH vom 5.10.1977 - BStBl 1978 II S. 205).
Bei Arbeitnehmerentsendung ist das in Deutschland ansässige aufnehmende Unternehmen, das den Arbeitslohn für die ihm geleistete Arbeit wirtschaftlich trägt, Arbeitgeber >§ 38 Abs. 1 Satz 2 EStG.
Leiharbeitnehmer
Nach den neueren Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (z. B. DBA Frankreich, Italien, Schweden) ist die 183-Tage-Klausel auf Leiharbeitnehmer nicht anwendbar (>BMF vom 14.9.2006 - BStBl I S. 532 - Tz. 4.3.4).
Zuständiges Finanzamt
für ausländische Verleiher >H 41.3