Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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R 38.5 LStR 2011, R 38.5 Lohnsteuerabzug durch Dritte
R 38.5 LStR 2011
Lohnsteuer-Richtlinien 2011 - LStR 2011 -
Bundesrecht
Zu § 38 EStG
R 38.5 LStR 2011 – R 38.5
Lohnsteuerabzug durch Dritte
1Die Übertragung der Arbeitgeberpflichten nach § 38 Abs. 3a Satz 2 ff. EStG auf einen Dritten kann vom Finanzamt auf schriftlichen Antrag zugelassen werden. 2Die Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn der Dritte für den gesamten Arbeitslohn des Arbeitnehmers die Lohnsteuerabzugsverpflichtung übernimmt.