Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Freistellung - Berufsschulunterricht
Freistellung - Berufsschulunterricht
Information
Der Ausbilder muss
für den Besuch der Berufsschulefreistellen (s. dazu auch das Stichwort Anrechnung von Berufsschulzeiten - Allgemeines). Die einzelnen Freistellungstatbestände sind im
Jugendarbeitsschutz- und
geregelt. Das zivilrechtliche betriebliche Ausbildungsverhältnis ist gegenüber der öffentlich-rechtlichen Berufsschulpflicht nachrangig.
§ 9 Abs. 1 Satz 1 JArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, Jugendliche für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Sie dürfen Jugendliche
vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht,
an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche, sowie
in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen
nicht beschäftigen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 JArbSchG - mehr Informationen zu diesem Thema und zur Berechnung der betrieblichen Ausbildungszeit bei Beachtung der gesetzlichen Freistellungstatbestände sind im Stichwort Anrechnung von Berufsschulzeiten - Jugendliche hinterlegt.
§ 15 BBiG verpflichtet Ausbildende, Auszubildende
für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen sowie
für außerhalb der Betriebsstätte durchzuführende Ausbildungsmaßnahmen
freizustellen (dazu mehr im Stichwort Anrechnung von Berufsschulzeiten - Erwachsene).
In beiden Freistellungsfällen darf nach
kein Entgeltausfall eintreten (s. dazu das Stichwort Anrechnung von Berufsschulzeiten - Vergütung).
Siehe auch
Anrechnung von Berufsschulzeiten - Allgemeines
Anrechnung von Berufsschulzeiten - Jugendliche
Anrechnung von Berufsschulzeiten - Erwachsene
Anrechnung von Berufsschulzeiten - Vergütung
Berufsschule
Freistellung - Gesetzliche Ansprüche