Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BFH, 16.10.2002 - IX R 89/00
Bundesfinanzhof
Urt. v. 16.10.2002, Az.: IX R 89/00
Auch eigener Wohnzweck lässt Abzug nicht untergehen
Aufwendungen für eine leer stehende Wohnung sind vom Eigentümer als Werbungskosten bei den Einkünften abziehbar, wenn der Eigentümer die Einkünfteerzielungsabsicht nicht aufgegeben hat. Solange er sich „ernsthaft und nachhaltig“ um einen Mieter bemüht, kann nicht von einer „endgültigen Aufgabe der Gewinnerzielungsabsicht“ die Rede sein. Das gilt auch dann, wenn er die Räume zu einem späteren Zeitpunkt selbst bewohnen will.
Quelle: Wolfgang Büser
Fundstelle:
BB 2003, 292-293 (Volltext mit amtl. LS)