Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 30 BBG, Beendigungsgründe
§ 30 BBG
Bundesbeamtengesetz (BBG)
Bundesrecht
Abschnitt 5 – Beendigung des Beamtenverhältnisses → Unterabschnitt 1 – Entlassung
§ 30 BBG – Beendigungsgründe
Das Beamtenverhältnis endet durch
- 1.
Entlassung,
- 2.
Verlust der Beamtenrechte,
- 3.
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach dem Bundesdisziplinargesetz oder
- 4.
Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.