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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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ArbMedVV - Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Bundesrecht
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768) (1)
Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 12. Juli 2019 (BGBl. I S. 1082)
Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Ziel und Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers | 3 |
Pflichtvorsorge | 4 |
Angebotsvorsorge | 5 |
Wunschvorsorge | 5a |
Pflichten des Arztes oder der Ärztin | 6 |
Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin | 7 |
Maßnahmen nach der arbeitsmedizinischen Vorsorge | 8 |
Ausschuss für Arbeitsmedizin | 9 |
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten | 10 |
Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge | Anhang |
Artikel 1 der Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768)