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BAG, 18.02.2003 - 1 AZR 153/02 - Zulässigkeit einer Abmahnung wegen warnstreikbedingter Arbeitsniederlegung bei einem Aussenseiter-Arbeitgeber; Verstoß gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, ultima-ratio-Prinzip, negative Koalitionsfreiheit und der aus einem Firmentarifvertrag folgenden Friedenspflicht; Dynamische Verweisung Firmentarifvertrag auf Verbandstarifvertrag
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.02.2003, Az.: 1 AZR 153/02
Warnstreik: Auch ein Tarif-Außenseiter muss sich fügen, wenn...
Ein Arbeitgeber darf Mitarbeiter nicht abmahnen, die an einem Warnstreik ihrer Gewerkschaft teilnehmen, obwohl das Unternehmen keinem Arbeitgeberverband angehört — wenn ein Firmentarifvertrag besteht, der auf mehrere Verbandstarifverträge verweist. Die Beschäftigten des Betriebes streiken auch in solchen Fällen für die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen.
Quelle: Wolfgang Büser
Zulässigkeit einer Abmahnung wegen warnstreikbedingter Arbeitsniederlegung bei einem Aussenseiter-Arbeitgeber; Verstoß gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, ultima-ratio-Prinzip, negative Koalitionsfreiheit und der aus einem Firmentarifvertrag folgenden Friedenspflicht; Dynamische Verweisung Firmentarifvertrag auf Verbandstarifvertrag
Verfahrensgang:
nachgehend:
BAG - 18.02.2003 - AZ: 1 AZR 142/02
BAG - 18.02.2003 - AZ: 1 AZR 143/02
BAG - 18.02.2003 - AZ: 1 AZR 144/02
BAG - 18.02.2003 - AZ: 1 AZR 145/02
BAG - 18.02.2003 - AZ: 1 AZR 146/02
BAG - 18.02.2003 - AZ: 1 AZR 147/02
BAG - 18.02.2003 - AZ: 1 AZR 148/02
BAG - 18.02.2003 - AZ: 1 AZR 149/02
BAG - 18.02.2003 - AZ: 1 AZR 150/02
BAG - 18.02.2003 - AZ: 1 AZR 151/02
BAG - 18.02.2003 - AZ: 1 AZR 152/02
BAG - 18.02.2003 - AZ: 1 AZR 154/02
BVerfG - 10.09.2004 - AZ: 1 BvR 1191/03
Rechtsgrundlage:
BAG, 18.02.2003 - 1 AZR 153/02
Gründe
1
Parallelentscheidung ohne Langtextwiedergabe zum Urteil des Gerichtsvom 18.02.2003, 1 AZR 142/02.
Parallelverfahren
BAG - 18.02.2003 - AZ: 1 AZR 142/02
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