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BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 17/06 R - Umwandlung künftiger Entgeltansprüche in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen einer betrieblichen Altersversorgung; Insolvenzgeld aus übergegangenem Recht; Forderungskaufverträge über Ansprüche gegen den Arbeitgeber auf Zahlung des Netto-Arbeitsentgelts; Anspruch auf höheres Insolvenzgeld ohne Begrenzung des Bruttoarbeitsentgelts durch die monatliche Beitragsbemessungsgrenze; Zeitpunkt des Insolvenzereignisses; Anwendungsbereich der gesetzlichen Übergangsregelung
Bundessozialgericht
Urt. v. 05.12.2006, Az.: B 11a AL 17/06 R
Umwandlung künftiger Entgeltansprüche in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen einer betrieblichen Altersversorgung; Insolvenzgeld aus übergegangenem Recht; Forderungskaufverträge über Ansprüche gegen den Arbeitgeber auf Zahlung des Netto-Arbeitsentgelts; Anspruch auf höheres Insolvenzgeld ohne Begrenzung des Bruttoarbeitsentgelts durch die monatliche Beitragsbemessungsgrenze; Zeitpunkt des Insolvenzereignisses; Anwendungsbereich der gesetzlichen Übergangsregelung
Rechtsgrundlagen:
§ 434j Abs. 12 Nr. 5 SGB III
Fundstellen:
info also 2007, 117 (Kurzinformation)
NZA 2007, 792 (Kurzinformation)
NZS 2007, IX Heft 1 (Kurzinformation)
Parallelentscheidung zu dem BSG-Urteil
BSG - 05.12.2006 - AZ: B 11a AL 19/05 R.
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