Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 112 EStG, Veranlagungszeitraum, Höhe
§ 112 EStG
Einkommensteuergesetz (EStG)
Bundesrecht
XV. – Energiepreispauschale
§ 112 EStG – Veranlagungszeitraum, Höhe
(1) Für den Veranlagungszeitraum 2022 wird Anspruchsberechtigten eine einmalige steuerpflichtige Energiepreispauschale gewährt.
(2) Die Höhe der Energiepreispauschale beträgt 300 Euro.
Zu § 112: Angefügt durch G vom 23. 5. 2022 (BGBl I S. 749).