Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 39d EStG (weggefallen)
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Einkommensteuergesetz (EStG)
Bundesrecht
VI. – Steuererhebung → 2. – Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)
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