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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 347/05 - Insolvenzrechtliche Einordnung einer tarifvertraglichen Abfindungsforderung; Einordnung einer in einem Tarifvertrag für den Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf Grund von Rationalisierungsmaßnahmen vorgesehenen Abfindungsanspruch als eine bloße Insolvenzforderung oder als eine Masseforderung; Geltendmachung von Ansprüche für die Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ; Auswirkungen des Eintritts der Bedingung für den Anspruch erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Begründung des Abfindungsanspruchs vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Wesen einer Abfindung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.04.2006, Az.: 6 AZR 347/05
Insolvenzverfahren: Eine Abfindung gibt es nicht vorweg
Ein Abfindungsanspruch eines Druckerhelfers (der seinen Arbeitsplatz deswegen verloren hat, weil der Arbeitgeber im Rahmen eines Insolvenzantrags die Belegschaft von 80 auf 40 Beschäftigte reduzieren musste) ist keine „vorweg zu befriedigende Masseverbindlichkeit“, sondern eine einfache Insolvenzforderung. Bei einem Abfindungsanspruch (der hier — tariflich festgelegt — das 10fache eines Monatsgehalts betragen sollte) handelt es sich auch dann nicht um eine durch eine Handlung des Insolvenzverwalters begründete Verbindlichkeit, wenn die Kündigung (wie hier) nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter erklärt wird.
Quelle: Wolfgang Büser
Insolvenzrechtliche Einordnung einer tarifvertraglichen Abfindungsforderung; Einordnung einer in einem Tarifvertrag für den Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf Grund von Rationalisierungsmaßnahmen vorgesehenen Abfindungsanspruch als eine bloße Insolvenzforderung oder als eine Masseforderung; Geltendmachung von Ansprüche für die Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ; Auswirkungen des Eintritts der Bedingung für den Anspruch erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Begründung des Abfindungsanspruchs vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Wesen einer Abfindung
Rechtsgrundlagen:
§ 31 Tarifvertrag für die Arbeiter der Bundesdruckerei GmbH (TV Arb BDr) vom 22. 06.1961 i.d.F. v. 22. 01. 2001
Fundstellen:
NJ 2006, V Heft 6 (Pressemitteilung)
NWB 2006, 1583 (Kurzinformation)
BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 347/05
Gründe
1
Parallelentscheidung ohne Langtextwiedergabe zum Urteil des Gerichts vom 27.04.2006, 6 AZR 364/05.