Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 31 AGG, Unabdingbarkeit
§ 31 AGG
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Bundesrecht
Abschnitt 7 – Schlussvorschriften
§ 31 AGG – Unabdingbarkeit
Von den Vorschriften dieses Gesetzes kann nicht zu Ungunsten der geschützten Personen abgewichen werden.