Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 11 AGG, Ausschreibung
§ 11 AGG
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Bundesrecht
Abschnitt 2 – Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung → Unterabschnitt 2 – Organisationspflichten des Arbeitgebers
§ 11 AGG – Ausschreibung
Ein Arbeitsplatz darf nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 ausgeschrieben werden.