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BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 495/04 - Kündigung aus betriebsbedingten Gründen wegen Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit nach einer Reorganisation des Betriebes; Kündigungszugang als maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen des Kündigungsgrundes; Überprüfung der unternehmerischen Entscheidung durch die Gerichte; Unternehmerische Freiheit hinsichtlich der Verteilung der neu organisierten Arbeitsbereiche; Beurteilung der Entscheidung über die Einsparung von Personal; Anspruch auf das Angebot einer Weiterbeschäftigung auf einem frei werdenden Arbeitsplatz; Folgen der unvollständigen Unterrichtung des Betriebsrates über die Kündigungsgründe
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.09.2005, Az.: 2 AZR 495/04
Sozialplan: Die Bildung von Altersgruppen dient ausgewogener Struktur
Gegen den vom Unternehmer und Betriebsrat vereinbarten Sozialplan kann nicht eingewendet werden, er sei rechtswidrig zustande gekommen, weil er bestimmte Altersgruppen (hier mit Abständen von je 10 Jahren) vorsieht. Dies dann nicht, wenn die Maßnahme der „Erhaltung einer ausgewogenen Altersstruktur“ im Betrieb dienen soll. Denn insbesondere bei der Entlassung einer größeren Zahl von Arbeitnehmern besteht die Gefahr, dass es durch eine Auswahl allein nach sozialen Gesichtspunkten zu erheblichen Verschiebungen in der Alterszusammensetzung des Betriebes kommt, die im Unternehmensinteresse nicht hinnehmbar sind.
Quelle: Wolfgang Büser
Kündigung aus betriebsbedingten Gründen wegen Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit nach einer Reorganisation des Betriebes; Kündigungszugang als maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen des Kündigungsgrundes; Überprüfung der unternehmerischen Entscheidung durch die Gerichte; Unternehmerische Freiheit hinsichtlich der Verteilung der neu organisierten Arbeitsbereiche; Beurteilung der Entscheidung über die Einsparung von Personal; Anspruch auf das Angebot einer Weiterbeschäftigung auf einem frei werdenden Arbeitsplatz; Folgen der unvollständigen Unterrichtung des Betriebsrates über die Kündigungsgründe
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Baden-Württemberg - 09.06.2004 - AZ: 11 Sa 98/03
Hinweis:
Parallelentscheidung ohne Langtextwiedergabe zum Urteil des Gerichts
BAG - 22.09.2005 - AZ: 2 AZR 365/04.
BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 495/04
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