Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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R 9a EStR 2005, R 9a. Pauschbeträge für Werbungskosten
R 9a EStR 2005
Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (EStR 2005)
Bundesrecht
Zu § 9a EStG
R 9a EStR 2005 – R 9a.
Pauschbeträge für Werbungskosten
Die Pauschbeträge für Werbungskosten sind nicht zu ermäßigen, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht lediglich während eines Teiles des Kalenderjahres bestanden hat.
Zu R 9a: Geändert am 18. 12. 2008 (BStBl Nr. 21) und 25. 3. 2013 (BStBl I S. 276).