Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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R 26a EStR 2005, R 26a. Veranlagung von Ehegatten nach § 26a EStG
R 26a EStR 2005
Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (EStR 2005)
Bundesrecht
Zu § 26a EStG
R 26a EStR 2005 – R 26a.
Veranlagung von Ehegatten nach § 26a EStG
Für den VZ 2012 ist R 26a EStR 2008 weiter anzuwenden.
Zu R 26a: Neugefasst am 25. 3. 2013 (BStBl I S. 276).
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