Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. B 5.4 GeringfügigRL, Besondere Regelungen zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht
Tit. B 5.4 GeringfügigRL
Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien)
Bundesrecht
Tit. B – Versicherungsrecht → Tit. B 5 – Flexible Arbeitszeitregelungen
Tit. B 5.4 GeringfügigRL – Besondere Regelungen zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht
Freistellungen im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung sind an viele Bedingungen (z. B. über Aufzeichnungspflichten, Wertguthabenanlage und Insolvenzsicherung) geknüpft, auf die an dieser Stelle nicht im Detail eingegangen wird. Weitergehende Ausführungen hierzu, zur Abgrenzung der Wertguthabenvereinbarung von sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelungen sowie zu den Auswirkungen flexibler Arbeitszeitregelungen auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht können dem Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen entnommen werden.