Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Unfallversicherung
Unfallversicherung
Kurzinfo
Die gesetzliche Unfallversicherung ist einer der ältesten Versicherungszweige in Deutschland und deckt z.B. das Risiko eines Arbeitnehmers ab, bei seiner Beschäftigung einen Arbeitsunfall zu erleiden. Die Haftung und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wird durch die Unfallversicherung eingeschränkt. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Arbeitnehmern, Unternehmern, Kindern in Tageseinrichtungen, Schülern und Studierenden und weiteren Personen einen umfassenden Versicherungsschutz.
Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit werden die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich von Amts wegen (§ 19 Satz 2 SGB IV) erbracht. Versicherte haben nach Maßgabe der Vorschriften des SGB VII und unter Beachtung des SGB IX Anspruch auf Heilbehandlung einschließlich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft, auf ergänzende Leistungen, auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sowie auf Geldleistungen.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
Die gesetzliche Unfallversicherung finanziert sich allein aus den Beiträgen der Arbeitgeber. Die Höhe der Beiträge wird über ein Umlageverfahren ermittelt und vom Unfallrisiko beeinflusst. Im Bereich der öffentlichen Hand tragen Bund, Länder und Gemeinden die Kosten.
Information
Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln
Versicherungsfälle (Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten) sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,
nach Eintritt von Versicherungsfällen die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen und
die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.
Siehe auch
Unfallversicherung - BeiträgeUnfallversicherung - LeistungenUnfallversicherung - Versicherungsrecht