Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Vollrente
Vollrente
Normen
Kurzinfo
Versicherte können die Renten wegen Alters als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Die Regelung soll einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten vor Erreichen der Regelaltersgrenze sind bei einer Vollrente erheblich eingeschränkt. Versicherte, die über die Jahreshinzuverdienstgrenze bei Bezug einer vorgezogenen Altersrente hinzuverdienen möchten, können dieses nur unter Verzicht auf einen Teil ihrer Rente tun, einer besonderen Begründung durch den Versicherten bedarf es jedoch nicht. Man spricht in diesen Fällen von Teilrentenbezug. Arbeitnehmer, die eine Teilrente beantragen wollen, haben einen Anspruch gegen ihren Arbeitgeber, dass er mit ihnen die Möglichkeit der Einschränkung ihrer Arbeitsleistung erörtert. Der Arbeitgeber muss zu den entsprechenden Vorschlägen des Arbeitnehmers Stellung nehmen.
Siehe auch
Hinzuverdienstgrenzen - AltersrentenTeilrente