Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Sozialpädiatrische Leistungen
Sozialpädiatrische Leistungen
Normen
Kurzinfo
Versicherte Kinder können unter ärztlicher Verantwortung erbrachte nichtärztliche und nichtmedizinische sozialpädiatrische Leistungen zu Kassenlasten in Anspruch nehmen, wenn und soweit sie der Diagnostik und der Aufstellung eines Behandlungsplanes dienen. Außerhalb der Diagnostik erforderliche heilpädagogische, soziale und psychosoziale Maßnahmen fallen weiterhin in den Zuständigkeitsbereich der Sozialhilfeträger. Versicherte Kinder können auch nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen erhalten, die unter ärztlicher Verantwortung in der ambulanten psychiatrischen Behandlung erbracht werden. Die Leistungen umfassen auch die Beratung der Erziehungsberechtigten zur Diagnostik und zur Aufstellung eines individuellen Behandlungsplans. Sie werden in Sozialpädiatrischen Zentren oder in interdisziplinären Frühförderstellen als Komplexleistungen erbracht.
Die Arbeit in den sozialpädiatrischen Zentren geht von dem Konzept aus, dass eine Behinderung grundsätzlich nicht auf ein Organ begrenzt werden kann, sondern einer ganzheitlichen medizinischen Rehabilitation bedarf. Entsprechend werden hier behandelte Kinder zur Förderung der geistigen Entwicklung, der motorischen Entwicklung (Greifen, Sitzen, Laufen) und der Sprache in einem Behandlungsplan eingebunden. Entwicklungsgefährdete Kinder werden gleichzeitig von verschiedenen Fachleuten untersucht, die eine abgestimmte Diagnose und ein Behandlungskonzept erarbeiten. Der Zugang zu den sozialpädiatrischen Zentren soll grundsätzlich über den niedergelassenen Vertragsarzt erfolgen.
Die Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung bleibt ausdrücklich unberührt. Dadurch wird klargestellt, dass bei versicherten Kindern, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, Leistungsansprüche nach § 46 SGB IX (Früherkennung und Frühförderung) in Betracht kommen.