Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Pflegevertrag
Pflegevertrag
Normen
Kurzinfo
Bei häuslicher Pflege - egal, ob Pflegesachleistung oder Pflegegeld vom Pflegebedürftigen in Anspruch genommen wird - muss ein Pflegevertrag abgeschlossen werden.
In dem abzuschließenden Vertrag sind mindestens Art, Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen zu beschreiben. Die Vergütung kann nicht nur nach Leistungskomplexen, sondern auch nach dem Zeitaufwand erfolgen. Der Pflegedienst hat den Pflegebedürftigen vor Vertragsabschluss und bei jeder wesentlichen Veränderung darüber zu unterrichten, wie sich die vom Zeitaufwand unabhängige Vergütung im Vergleich zu einer rein zeitbezogenen Vergütung darstellt, und ihn auf seine Wahlmöglichkeiten bei einer Zusammenstellung dieser Vergütungsform hinzuweisen. Diese Gegenüberstellung hat schriftlich zu erfolgen und ist Entscheidungsgrundlage des Pflegebedürftigen, die in dem Pflegevertrag zu dokumentieren ist.
Grundsätzlich sollte man bei Vertragsabschluss darauf achten, dass Vertragsparteien der Pflegebedürftige oder sein gesetzlich bestimmter Betreuer und der Pflegedienst sind. Sollten andere Personen diesen Vertrag unterschreiben, so gelten vertragliche Vereinbarungen auch gegen diese.
Ein wesentlicher Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages sollten alle Leistungen, die der Pflegedienst erbringt, sein. Der Pflegebedürftige sollte darauf achten, dass im Vertrag auch geregelt wird, wie hoch die Eigenbeteiligung bei Überschreiten der Leistungen nach dem SGB XI sein wird.
Der Pflegevertrag kann von dem Pflegebedürftigen jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.