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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Kriegsopferfürsorge
Kriegsopferfürsorge
Normen
§ 9 BVG
§§ 25 - 27l BVG
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge (KFürsV)
Kurzinfo
Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge ergänzen die Kriegsopferversorgung.
Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.
Information
Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten:
Beschädigte,
die eine Beschädigtenrente beziehen,
die Anspruch auf Heilbehandlung haben oder
deren Anspruch auf Rente ruht bzw. wegen einer Kapitalabfindung erloschen ist,
Hinterbliebene,
die Witwenrente bzw. Witwenbeihilfe beziehen,
Waisenrente bzw. Waisenbeihilfe erhalten,
deren Anspruch auf Rente wegen einer Kapitalabfindung erloschen oder in Anwendung besonderer Anrechnungsvorschriften entfallen ist,
die Elternrente erhalten,
denen nur wegen der Höhe ihres Einkommens keine Elternrente zusteht.
Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind:
Hilfen zur beruflichen Rehabilitation,
Krankenhilfe,
Pflegehilfe bzw. Altenhilfe,
Hilfe zur Haushaltsweiterführung,
Erziehungsbeihilfe für Kinder und Waisen von Beschädigten,
ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt,
Hilfen in besonderen Lebenslagen,
Erholungshilfe (Kur),
Wohnungshilfe.
Leistungen der Kriegsopferfürsorge werden dann auf vorherigen Antrag erbracht, wenn wegen der Schädigung oder wegen des Verlustes eines Angehörigen der gesetzlich festgelegte Bedarf aus eigenem Einkommen nicht gedeckt werden kann.
Anlaufstelle für Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind die Hauptfürsorgestellen. Die zuständige Hauptfürsorgestelle kann unter der Internetadresse der "Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen – BIH" (www.sozialeentschaedigung.de/hauptfürsorgestellen) erfragt werden.
Für Soldatinnen und Soldaten, die eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben ist ausschließlich das "Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr", Wilhelm-Raabe-Str. 46, in 40470 Düsseldorf zuständig. Für Fragen zu Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz oder bei Wehrdienstbeschädigung gelten für die jeweils zuständigen Ansprechstellen folgende derzeit aktuelle Telefonnummern:
- Rentenleistungen und Kriegsopferfürsorge unter 0211/959 2719
- Heil- und Krankenbehandlungen unter 0211/959 2489
- Orthopädischer Versorgung unter 0211/959 3113
Emailanfragen zu den vorgenannten Bereichen können an SER@bundeswehr.org gesandt werden.
Leistungen, denen ein ausschließlich schädigungsbedingter Bedarf zugrunde liegt, werden einkommens- und vermögensunabhängig gewährt.
Ob bei den sonstigen Leistungen Einkommen oder Vermögen zu hoch sind, prüfen die Hauptfürsorgestellen.
Siehe auch