Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 62 SGB XI, Mittel der Pflegekasse
§ 62 SGB XI
Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung -
Bundesrecht
Sechstes Kapitel – Finanzierung → Vierter Abschnitt – Verwendung und Verwaltung der Mittel
§ 62 SGB XI – Mittel der Pflegekasse
Die Mittel der Pflegekasse umfassen die Betriebsmittel und die Rücklage.