Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 18 KVLG 1989 (weggefallen)
§ 18 KVLG 1989
Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Bundesrecht
Vierter Abschnitt – Träger der Krankenversicherung der Landwirte und Mitgliedschaft
§ 18 KVLG 1989
(weggefallen)