Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 23 FELEG, In-Kraft-Treten
§ 23 FELEG
Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG)
Bundesrecht
Fünfter Abschnitt – Schlussvorschriften
§ 23 FELEG – In-Kraft-Treten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 mit Wirkung vom 1. Januar 1989 in Kraft.