Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 15a FELEG, Widerspruch und Klage gegen die Veränderung des Zahlbetrags der Produktionsaufgaberente und des Ausgleichsgeldes zum 1. April 2004
§ 15a FELEG
Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG)
Bundesrecht
Dritter Abschnitt – Ergänzende Sicherung der Bezieher von Produktionsaufgaberente oder Ausgleichsgeld
§ 15a FELEG – Widerspruch und Klage gegen die Veränderung des Zahlbetrags der Produktionsaufgaberente und des Ausgleichsgeldes zum 1. April 2004
Widerspruch und Klage gegen
- 1.die Veränderung des Zahlbetrags der Produktionsaufgaberente oder des Ausgleichsgeldes,
- 2.die Festsetzung des Beitragszuschusses nach § 35a des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte oder
- 3.den Wegfall des Beitragszuschusses nach § 35b des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
zum 1. April 2004 auf Grund einer Veränderung der allgemeinen Beitragssätze der Krankenkassen, einer Veränderung des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen oder der Neuregelung der Tragung der Beiträge zur Pflegeversicherung haben keine aufschiebende Wirkung.
Eingefügt durch G vom 27. 12. 2003 (BGBl I S. 3013).