Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 107a ALG, Ausfertigung von Einkommensteuerbescheiden
§ 107a ALG
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
Bundesrecht
Zweiter Abschnitt – Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts → Sechster Unterabschnitt – Beitragszuschüsse
§ 107a ALG – Ausfertigung von Einkommensteuerbescheiden
§ 32 Absatz 4 und § 34 Absatz 5 in der bis 31. Dezember 2012 geltenden Fassung sind weiterhin anzuwenden, wenn der Einkommensteuerbescheid vor dem 1. Januar 2013 ausgefertigt worden ist.
Neugefasst durch G vom 22. 12. 2011 (BGBl I S. 3057).