Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 31 ALG, Ausschluss und Minderung von Renten
§ 31 ALG
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
Bundesrecht
Erster Unterabschnitt – Renten → Sechster Titel – Ausschluss und Minderung von Renten
§ 31 ALG – Ausschluss und Minderung von Renten
Für den Ausschluss und die Minderung von Renten gelten die §§ 103 bis 105 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.