Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Anlage 2 SKV-MV, Meldung für das Sommersemester 19../Wintersemester 19../19..
Anlage 2 SKV-MV
Verordnung über Inhalt, Form und Frist der Meldungen sowie das Meldeverfahren für die Krankenversicherung der Studenten (Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung - SKV-MV)
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 2 SKV-MV – Meldung für das Sommersemester 19../Wintersemester 19../19.. (1)
Außer Kraft am 1. Januar 2020 durch Artikel 12 des Gesetzes vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2789)
Name, Anschrift (und Unterschrift) der Hochschule | Datum | |
Herr/Frau | ||
Name, Vorname, Geburtsdatum, | ||
Straße, Hausnummer, | ||
Postleitzahl, Wohnort, | ||
( ) | ist für das oben genannte Semester eingeschrieben worden am: | |
( ) | ist (war) mit dem Ablauf des oben genannten Semesters nicht mehr als Student Mitglied dieser Hochschule. | |
( ) | hat das 14. Fachsemester abgeschlossen. | |
( ) | hat ein Promotionsstudium aufgenommen. | |
( ) | ist für einen konsekutiven Masterstudiengang eingeschrieben. | |
( ) | ist für einen weiterbildenden Masterstudiengang eingeschrieben. | |
Versicherten-Nr. | ||
Anlage 2 geändert durch G vom 11. 11. 2016 (BGBl I S. 2500).