Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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AÜKostV - Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis-Kostenverordnung
Verordnung über die Kosten der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis-Kostenverordnung - AÜKostV)
Bundesrecht
Verordnung über die Kosten der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
(Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis-Kostenverordnung - AÜKostV)
Vom 18. Juni 1982 (BGBl. I S. 692)
Außer Kraft am 1. Oktober 2021 durch Artikel 4 Absatz 99 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666)
Auf Grund des durch Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1390) eingefügten Artikels 1 § 2a Abs. 2 Satz 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vom 7. August 1972 (BGBl. I S. 1393) in Verbindung mit dem Zweiten Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates: