Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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JArbSchUV - JugendarbeitsschutzuntersuchungsV
Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung - JArbSchUV)
Bundesrecht
Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
(Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung - JArbSchUV)
Vom 16. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2221)
Red. Anm.: Die Anlagen sind im BGBl. I Nr. 56 vom 25. Oktober 1990 auf den Seiten 2223 bis 2246 wiedergegeben.
Auf Grund des § 46 Abs. 1 und des § 72 Abs. 3 Satz 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) verordnet der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: