Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 3 ASG, Voraussetzungen für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen
§ 3 ASG
Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung (Arbeitssicherstellungsgesetz)
Bundesrecht
Erster Abschnitt – Grundsätzliche Vorschriften
§ 3 ASG – Voraussetzungen für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen
1Beschränkungen und Verpflichtungen nach § 2 sind im Verteidigungsfall zulässig. 2Beschränkungen und Verpflichtungen nach § 2 Nr. 1 und 2 sind außerdem nach Maßgabe des Artikels 12a Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 Satz 2 des Grundgesetzes zulässig. 3Die Verpflichtung zu Ausbildungsveranstaltungen (§ 29) ist auch zulässig, wenn die Voraussetzungen der Sätze 1 und 2 nicht gegeben sind.