Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 36 AO, Erlöschen der Vertretungsmacht
§ 36 AO
Abgabenordnung (AO)
Bundesrecht
Zweiter Teil – Steuerschuldrecht → Erster Abschnitt – Steuerpflichtiger
§ 36 AO – Erlöschen der Vertretungsmacht (1)
weitergehende Erläuterungen zur Vorschrift siehe AEAO zu § 36 - Erlöschen der Vertretungsmacht